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Wissen Sie schon, daß der Gesetzgeber per 01.01.2001 die Berufsunfähigkeitsrentenansprüche für alle ab dem 01.01.1960 geborenen Bürger, auch bereits erworbene Ansprüche, abschaffen wird ?
Bürger mit Alter über 40 Jahren erhalten ab 01.01.2001 für bereits erworbene Ansprüche Vertrauensschutz, erfahren allerdings weitere Kürzungen der Berufsunfähigkeitsrente.
Ab dem 01.01.2001 werden die bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrenten stark modifiziert, d.h. wer noch max. 3 Std. pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann (Verweisungsprinzip), erhält zukünftig eine weiter geminderte Erwerbsunfähigkeitsrente, wer noch 3-6 Std. pro Tag tätig sein kann, erhält eine stark gekürzte Erwerbsunfähigkeitsrente.
Besonders stark betroffen sind von dieser Maßnahme des Gesetzgebers diejenigen, welche durch Ihre berufliche Bildung oder Tätigkeit keinen oder einen nur schlecht bezahlten Beruf ausüben können (Verweisung des Gesetzgebers), bzw. diejenigen, welche keinen Arbeitsplatz vom Markt angeboten bekommen, denn diese erhalten gar keine Erwerbsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber.
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